Diplom-Betriebswirt (FH) - Steuerberater
Kinder: Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist die Prüfung der Einkunftsgrenze für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr nicht mehr notwendig. Bei Kindern, die eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben ist folgendes zu beachten: Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben diese Kinder nur, wenn diese nicht erwerbstätig sind, d.h. wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden, einegeringfügigeBeschäftigung oder ein Ausbildungsdienstverhältnis haben. Bezi...
Mit mir steuern Sie richtig.

Liebe Besucherin, lieber Besucher,
ich begrüße Sie auf meiner Webseite.
Mein Name ist Rüdiger Koch und ich stehe Ihnen gern als Betriebswirt und Steuerberater in allen berufsüblichen Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen mich unter
Telefon: 040-601 3055
Wenn Sie mir eine E-Mail senden möchten, klicken Sie bitte HIER.
Zu meiner Person:
Ich bin Jahrgang 1961 und gebürtiger Rheinländer. Nach dem Abitur und zwei Jahren Bundeswehr absolvierte ich eine Ausbildung als Steuerfachangestellter. Anschließend habe ich an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz in Worms den BWL-Studiengang „Steuerwesen“ studiert und lebe seit dem Ende des Studiums Anfang 1989 in Hamburg.
Mitglied bin ich in folgenden Verbänden und Vereinigungen:
Die Berufsordnung der Steuerberater
Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Sie haben gemäß § 57 Absatz 1 StBerG ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
Steuerberater haben ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren. Sie dürfen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden können.
Steuerberater sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Sie dürfen einen Auftrag nur annehmen und ausführen, wenn sie über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen. Sie sind verpflichetet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist.